Vorschriften beim Wanderreiten: Diese Regeln gelten beim Wanderritt im Wald & Co.
Wanderreiten bietet Ihnen die Möglichkeit, die Natur auf eine ganz besondere Weise zu erleben. Doch bevor Sie losziehen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Ob Reiten auf Wanderwegen erlaubt ist, ist eine ganz wichtige Frage: Schließlich möchten Sie vom Förster nicht zur Umkehr genötigt werden. In Deutschland regeln verschiedene Gesetze, wo und wie Sie mit Ihrem Pferd unterwegs sein dürfen. Damit Sie Ihren Ritt unbeschwert genießen können, erfahren Sie hier alles Wichtige zu den Vorschriften.
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Ist Reiten auf Wanderwegen erlaubt?

Mit seinem Pferd im Wald und in der freien Natur unterwegs zu sein, ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Das Betretungsrecht wird durch unterschiedliche Gesetzeswerke geregelt, wie das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundeswaldgesetz und die Landeswaldgesetze der 16 Bundesländer.
Das Bundeswaldgesetz: Darf man abseits der Reitwege im Wald reiten?
Das Bundeswaldgesetz (Paragraph 14 Absatz 1) gestattet das Reiten im Wald auf Straßen und Wegen (das heißt nicht „querwaldein“!) – und überlässt die weiteren Einzelheiten den Ländern.
Regelungen in den Landeswaldgesetzen

Die einzelnen Landeswaldgesetze schränken das Betretungsrecht für Reiter dann mehr oder weniger stark ein: In vielen Bundesländern darf nur auf breiteren Wegen geritten werden.
- Die Erlaubnis gilt in Brandenburg beispielsweise nur für Wege, die auch mit zweispurigen Fahrzeugen befahren werden können.
- In Baden-Württemberg nur für Wanderwege, die mindestens drei Meter breit sind.
- Schleswig-Holstein gestattet das Reiten im Wald sogar nur auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Straßen und Wegen, die auch für Kraftfahrzeuge zugänglich sind.
Es ist also durchaus sinnvoll, sich vor Tourbeginn im Netz einmal das Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes anzuschauen: Durchsuchen Sie den Gesetzestext nach dem Schlagwort „Reiten“, um die relevanten Bestimmungen zu finden.
Auf Wegen und Straßen im Wald darf geritten werden, aber nicht überall. — Länder und Bund regeln die Benutzung von Straßen und Waldwegen unterschiedlich
Besonderheiten in Berlin und Nordrhein-Westfalen
In Berlin müssen Sie beim Ausreiten in der Natur eine sogenannte Reiterlaubnismarke gut sichtbar am Zaumzeug befestigen. Gleiches gilt für Nordrhein-Westfalen, hier ist ein sogenanntes Reitkennzeichen mit einer gültigen Jahresplakette zu tragen. Beide kosten Geld: Die Reiterlaubnismarke erwerben Sie bei den Berliner Forstämtern. Reitkennzeichen und Jahresplakette gibt es bei den Nordrhein-Westfälischen Bürgerbüros.
Reiten im Straßenverkehr: Was dürfen Reiter und was nicht?
Wichtig ist auch, wie Sie sich mit Ihrem Pferd verhalten, wenn Sie doch einmal auf einer Landstraße unterwegs sind. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Sie als Reiter weder Fußgänger- noch Radwege nutzen: Sie müssen an der äußersten rechten Seite der Fahrbahn reiten.
Beleuchtung bei Dunkelheit

In der Dämmerung oder bei Dunkelheit müssen Sie für Beleuchtung sorgen: Sie brauchen mindestens eine helle weiße, links angebrachte Leuchte, die nach vorn und hinten gut sichtbar ist. Sind Sie in der Gruppe unterwegs, muss der erste Reiter vorn eine weiße Leuchte, der letzte Reiter hinten eine rote Leuchte mitführen. Für diese Zwecke setzen die meisten Wanderreiter Stirn- oder Stiefellampen ein.
Nicht vorgeschrieben, aber definitiv empfehlenswert im Interesse Ihrer Sichtbarkeit ist bei schlechten Sichtverhältnissen auch reflektierende Ausrüstung – zum Beispiel eine reflektierende Warnweste. Auch für Pferde gibt es Bänder, Hufglocken, Decken etc., die mit Reflektoren versehen sind und im Licht von Autoscheinwerfern unübersehbar hell strahlen.
Nicht vorgeschrieben, aber definitiv empfehlenswert im Interesse Ihrer Sichtbarkeit ist bei schlechten Sichtverhältnissen auch reflektierende Ausrüstung – zum Beispiel eine reflektierende Warnweste. Auch für Pferde gibt es Bänder, Hufglocken, Decken etc., die mit Reflektoren versehen sind und im Licht von Autoscheinwerfern unübersehbar hell strahlen.
Durchfahrverbotsschilder: Was gilt für Reiter?
Durchfahrverbotsschilder (weißer Kreis mit rotem Rand) gelten laut Straßenverkehrsordnung nicht für Reiter. Ist allerdings ein Reiter-Piktogramm auf dem weißen Feld dargestellt, ist auch für Sie der Weg versperrt.
Beleuchtung im Dunkeln ist Pflicht, Rad- und Gehwege sind tabu. — Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Reiter
Wichtige Vorschriften für Wanderreiter im Überblick
- Reiten auf Wanderwegen: Informieren Sie sich vorab über die Waldgesetze des jeweiligen Bundeslandes, da das Reiten auf Wanderwegen regional unterschiedlich geregelt ist.
- Reiten im Wald: Das Bundeswaldgesetz erlaubt das Reiten im Wald nur auf Straßen und Wegen, jedoch nicht „querwaldein“; genaue Regelungen wie Wegbreite oder erlaubte Wege legt jedes Bundesland individuell fest.
- Reiterlaubnismarke & -kennzeichen: In Berlin müssen Sie eine Reiterlaubnismarke sichtbar am Zaumzeug befestigen; in Nordrhein-Westfalen ist ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette vorgeschrieben.
- Reiten auf Straßen: Reiter dürfen keine Fußgänger- oder Radwege nutzen und müssen sich an der äußersten rechten Seite der Fahrbahn bewegen.
- Beleuchtung bei Dunkelheit: Bei Dämmerung oder Dunkelheit ist eine helle weiße Leuchte erforderlich, die nach vorne und hinten sichtbar ist; in Gruppen trägt der erste Reiter eine weiße und der letzte eine rote Leuchte.
- Durchfahrverbotsschilder: Grundsätzlich gelten diese nicht für Reiter, außer es befindet sich ein Reiter-Piktogramm auf dem Schild – in diesem Fall ist der Weg für Reiter verboten.
Das sagen unsere Kunden über ihren Wanderreitsattel von Iberosattel®
Uschi A.: Wanderreiten mit dem El Primero
Bei der Qualität und Verarbeitung vom Leder kann ich auch nur Gutes berichten. Auch die Gurtstrippen sehen nach fast zwei Jahren noch sehr gut aus, der Sattel ist ca. 4–5 pro Woche im Gebrauch.
Den Service von Ibero kann ich jedem empfehlen. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich habe schon reichlich unangenehme Erfahrung mit anderen Sattelherstellern hinter mir.
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Carina N.: Service und Qualität haben mich absolut überzeugt ...
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Ich selbst habe das Gefühl näher am Pferd zu sitzen, die kleinen Pauschen geben mir genügend Beinfreiheit, durch die Galerien fühle ich mich trotzdem eingerahmt.
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Laden Sie einfach unsere Broschüre samt Preisen herunter, um einen ersten Überblick zu bekommen. Oder rufen Sie uns direkt an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
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